Landschaftspflege

Gemäß §1 Abs. 1 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege bzw. dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sind Natur und Landschaft aufgrund ihres eigenen Wertes und als Grundlage für Leben und Gesundheit des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich so zu schützen, dass die biologische Vielfalt, die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes einschließlich der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit, die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft auf Dauer gesichert sind.

Als Maßnahmen sind dafür bspw. die   Pflege, Entwicklung und Wiederherstellung von Natur und Landschaft vorgesehen. 

 

Gerne beraten und unterstützen wir Sie bei der Landschaftspflege mit unserem breiten Portfolio an Maschinen, Verfahren, Werkzeuge und Netzwerken bei der nachhaltigen, wirtschaftlichen und klimafreundlichen Pflege ihrer Landschaften bzw. unseres Ökosystems.